Im Pfarrgemeinderat (PGR) drückt sich ein Kirchenbild aus, das durch das Zweite Vatikanische Konzil wieder ins Bewusstsein gerückt wurde.
Die Kirche als das Volk Gottes. Gott hat im Ersten Bund ("Altes Testament") sein Volk aus den Völkern herausgerufen und ist den Weg mit ihm gegangen. Im neuen Bund sind alle, die sich durch die Taufe zu Christus bekennen, in das neue Volk Gottes berufen. Alle Getauften sind berufen, an der Sendung der Kirche mitzuwirken und die Kirche mitzugestalten.
Der Pfarrgemeinderat ist eine strukturell abgesicherte Form, wo sich diese Mitverantwortung ausdrückt und wird für 5 Jahre gewählt.
Mehr Informationen zur Arbeit des Pfarrgemeinderates finden sie hier:
pfarrgemeinderat.at